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Kosten:

Über unsere Tätigkeit rechnen wir auf Stundenbasis nach Maßgabe einer Vergütungsvereinbarung gemäß § 3a des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ab. Hierbei handelt es sich um die in den Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB) so bezeichnete angemessene Vergütung. In aller Regel übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung unsere Kosten vollständig, sofern Sie einen geeigneten Tarif ausgewählt haben. Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Sie diese Kosten auch im Falle einer Verurteilung nicht an Ihre Rechtsschutzversicherung zurückzahlen. Hierzu beraten wir Sie gern im Einzelfall.

Folgendes sollten Sie zum Thema "Rechtsschutzversicherung" jedoch unbedingt wissen:

Günstige Rechtsschutzversicherungen übernehmen lediglich die gesetzlichen Gebühren. Diese unterscheiden sich von der angemessenen Vergütung gerade im Strafrecht ganz erheblich: So sind im Strafrecht als gesetzliche Gebühren nur Rahmengebühren pro Verfahrensabschnitt vorgesehen. Das gesamte Ermittlungsverfahren - welches in Steuerstrafsachen manchmal mehrere Jahre dauert und einen Aktenumfang von mehreren tausend Blatt hervorbringt - ist ein solcher Verfahrensabschnitt. An gesetzlichen Gebühren kann der Verteidiger hierfür insgesamt zwischen 44 Euro und 319 Euro abrechnen. Der übliche Stundensatz für Rechtsanwälte liegt demgegenüber je nach Region und Spezialisierung zwischen 250 und 750 Euro.

Spezialisierte Strafverteidiger arbeiten in Steuerstrafverfahren in aller Regel nicht für gesetzliche Gebühren. Beachten Sie dies unbedingt bei der Auswahl Ihrer Rechtsschutzversicherung und passen Sie nötigenfalls Ihren Tarif an! Zahlreiche Rechtsschutzversicherungen bieten - zum Teil bei nur geringfügig höherer Prämie - Optionen für die Versicherung von Vorsatztaten im Strafrecht an. Die Tarife unterscheiden sich in ihren Bezeichnungen (Strafrecht Spezial, Strafrecht Plus, Strafrecht Premium, erweiterter Strafrechtsschutz, Unternehmensstrafrechtsschutz, Strafrechtsschutz für Geschäftsführer und Mitarbeiter etc.). Achten Sie in jedem Fall darauf, dass in Strafsachen die angemessene Vergütung Ihrer Verteidigung versichert und die Höchstdeckungssumme pro Rechtsschutzfall nicht zu gering bemessen ist. Gute Anbieter übernehmen hier pro Rechtsschutzfall bis zu 1 Million Euro und stellen nötigenfalls auch hohe Haftkautionen.

Weitere Informationen zu Rechtsschutzversicherungen im Strafrecht finden Sie in diesem Video von Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel: