Vorwurf Steuerhinterziehung

Was ist zu tun und wie können Sie sich effektiv verteidigen?

Schwerwiegende Folgen für alle Berufsgruppen

Der Tatvorwurf der Steuerhinterziehung kann für Angestellte, Selbstständige und Unternehmer gleichermaßen schwerwiegende Folgen haben. Dabei kann eine strafbare Steuerhinterziehung bereits bei einer Steuerverkürzung auf Zeit vorliegen, etwa dann, wenn Steuererklärungen unzutreffend oder unvollständig abgegeben wurden, um Zahlungsschwierigkeiten bei absehbaren Steuernachforderungen abzuwenden – auch wenn man hierbei von vornherein beabsichtigte, die Erklärungen zeitnah zu korrigieren.

Ähnlich verhält es sich bei der verspäteten Abgabe von Steuererklärungen. Entsprechend schnell kann es hier zur Einleitung von Strafverfahren kommen.

Berufsrechtliche Konsequenzen

Verurteilungen können neben Geld- und Freiheitsstrafen auch empfindliche Konsequenzen für die berufliche Existenz haben.

Auswirkungen auf verschiedene Berufe

So kann etwa eine Zuverlässigkeitsprüfung in vielen Berufen negativ ausfallen, wenn eine Vorstrafe wegen Steuerhinterziehung besteht (unlängst etwa entschieden zu § 7 LuftSiG, sodass in der Regel die Piloten-Lizenz verliert, wer zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen verurteilt wurde oder zweimal zu einer geringeren Geldstrafe und die Verurteilung weniger als 5 Jahre rechtskräftig ist).

Betroffene Bereiche

  • Ärzte und Apotheker
  • Beamte und Soldaten
  • Zulassungspflichtige Berufe
  • Personenbeförderungsschein (P-Schein) / Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF)
  • Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen
  • Waffenrecht und Jagdrecht
  • Geschäftsführer einer GmbH

Die gute Nachricht

Verurteilungen wegen Steuerhinterziehung können häufig abgewendet werden, wenn frühzeitig ein im Steuerstrafrecht spezialisierter Strafverteidiger beauftragt wird.

Was kann ein spezialisierter Strafverteidiger tun?

Kontakt mit Behörden

Steht während des gesamten Ermittlungsverfahrens in Kontakt mit der zuständigen Straf- und Bußgeldsachenstelle.

Enge Abstimmung

Kann Rückfragen zeitnah in enger Abstimmung mit Ihnen klären und den Ermittlungsbehörden in geeigneten Fällen Zuarbeiten leisten.

Missverständnisse auflösen

Kann Missverständnisse auflösen und idealerweise auf eine Einstellung des Strafverfahrens hinwirken.

Kooperation

Kooperiert vorbehaltlos mit Ihrem Steuerberater oder kann bei Bedarf kurzfristig kompetente Steuerberater vermitteln.

Wichtig: Eine Kooperation mit dem Steuerberater ist schon deshalb unerlässlich, weil andernfalls widersprüchliche Angaben im Strafverfahren und im Besteuerungsverfahren zustande kommen können.

Selbstanzeige als Ausweg

Häufig kommen Mandanten auf uns zu, die befürchten, sich wegen Steuerhinterziehung strafbar gemacht zu haben, aber nicht wissen, ob und ggf. wann die Straftat aufgedeckt wird. Hier prüfen wir die Strafbarkeit im Einzelfall umfassend und in der gebotenen Neutralität und – sollten strafbare Sachverhalte offenbar werden – erstellen eine den strengen rechtlichen Anforderungen genügende Selbstanzeige, die für unsere Mandanten strafbefreiend wirkt.

Prävention bei Betriebsprüfungen

Sie haben Fragen zu einem laufenden Steuerstrafverfahren oder wollen verhindern, dass im Rahmen einer anstehenden Betriebsprüfung ein Steuerstrafverfahren gegen Sie eingeleitet wird?

Erste Orientierung kostenfrei

Für ein Gespräch zur ersten Orientierung mit einem unserer im Steuerstrafrecht spezialisierten Rechtsanwälte entstehen Ihnen keine Kosten.

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